Unsere Schulordnung

Schulordnung



Wir alle wollen in unserer Schule in Ruhe arbeiten, lernen und uns dabei wohl fühlen.
Deshalb halten wir uns an folgende Regeln.

1.    Jeder an unserer Schule ist uns wichtig, deshalb gehen wir freundlich miteinander um.
 
1.1  Ich bin höflich und grüße andere.
          1.2  Ich reize niemanden durch beleidigende Worte
                 oder hässliche Ausdrücke.
1.3  Ich greife niemanden körperlich an.
1.4  Ich achte das Eigentum des anderen.
Ich verstecke und zerstöre keine Sachen von anderen und nehme nichts mit, was mir nicht gehört.
1.5  Ich schließe niemanden aus der Gemeinschaft aus.
 
2.    Wir vermeiden Unfälle im Schulgebäude, auf dem
Pausenhof und in der Turnhalle
2.1  Ich renne nicht auf dem Gang, auf der Treppe und im Klassenzimmer.
2.2  Ich drängle und stoße nicht.
2.3  Ich werfe nicht mit Steinen oder Schneebällen und kämpfe nicht mit
       Stöcken.
       Ich klettere nicht auf Bäume und reiße keine Pflanzen heraus.
2.4  Zur großen Pause kann ich die drei Ausgänge nach Süden benutzen.
2.5  Ich halte die Pausenhofgrenzen ein. Wo die Grenzen sind,
       hat mir mein Lehrer erklärt.
2.6   Während der großen Pause benutze ich die außen liegenden Toiletten.
3. Wir ermöglichen einen geordneten Unterrichtsablauf
3.1 Ich komme pünktlich zum Unterricht.
Wenn mein Unterricht um 7.30 Uhr beginnt, darf ich ab 7.15 Uhr in mein Klassenzimmer gehen.
Wenn mein Unterricht um 8.20 Uhr beginnt, betrete ich das Gebäude erst nach dem Gong um 8.15 Uhr.
3.2  Als Wartebereich dient das Vordach vor dem Südeingang.
3.3  Eingänge sind der Haupteingang und die beiden Türen nach Süden.
3.4   Wenn der Gong ertönt, gehe ich ins Klassenzimmer und setze
       mich auf meinen Platz.
3.5   Ich habe alle Materialien, die ich für den Unterricht brauche, dabei.
3.6  Ich gehe sorgfältig mit Arbeitsmaterialien (Einbinden der Schulbücher), Lernspielen und Spielgeräten um.
3.7   Alles, was den Unterricht stört, lasse ich zu Hause (Tausch- und Sammelkarten, Spielsachen, MP 3 Player…)
3.8  Handys sind nicht erwünscht. Mitgebrachte Handys müssen
während der Schulzeit ausgeschaltet sein und dürfen
innerhalb des Schulgeländes nicht gezeigt oder benutzt werden.
3.9  Mitgebrachte Fahrzeuge (Fahrräder…) haben im Schulgebäude
nichts zu suchen und dürfen während der Schulzeit
auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
3.10    Ich erledige meine Hausaufgaben regelmäßig und pünktlich
    und bringe sie in die Schule mit.
3.11    Nachrichten aus der Schule lege ich meinen Eltern gleich vor.
 
 
 
 
4. Wir halten das Schulgebäude und den Pausenhof sauber
4.1 Ich werfe meinen Müll in den Mülleimer.
4.2 Ich verlasse die Toilette sauber und verschwende weder Papier noch Wasser.
4.3 Ich bleibe nur solange wie nötig auf der Toilette, denn sie ist kein Platz zum Spielen oder Ausruhen.


5.     Eltern tragen Verantwortung
5.1   Die Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder rechtzeitig in die Schule kommen.
5.2   Es ist erwünscht, dass alle Kinder zu Fuß zur Schule kommen.
5.3   Eltern halten sich an bestehende Park- und Halteverbote.
5.4   Die Eltern achten auf  eine dem Wetter angemessene Kleidung (Regenschutz…)
5.5   Eltern tragen die Verantwortung für mitgebrachte unterrichtsfremde Gegenstände (Handys…)
5.6   Eltern sorgen für vollständiges Arbeitsmaterial und für die pünktliche Erledigung der Hausaufgaben.
5.7   Eltern kommunizieren in angemessener Weise mit Lehrerinnen und Lehrern sowie dem Schulpersonal.
5.8   Eltern sorgen für eine pünktliche Abgabe von Unterschriften, Bescheinigungen und Entschuldigungen im Krankheitsfall (immer schriftlich).
 
 
6.     Regelverstöße und ihre Konsequenzen
Folgende Konsequenzen können dabei auf mich zukommen: 
6.1  Wenn ich etwas zerstört habe, ersetze ich es. 
6.2  Wenn ich etwas verschmutzt habe, reinige ich es. 
6.3  Wenn ich etwas genommen habe was mir nicht gehört, 
       gebe ich es zurück. 
6.4  Wenn ich jemanden beleidigt habe, entschuldige ich mich bei ihm 
       und schreibe oder sage ihm etwas Nettes. 
6.5  Ich schreibe die Regeln ab, gegen die ich verstoßen habe. 
6.6  Meine Eltern werden informiert und gegebenenfalls 
       zu einem Gespräch eingeladen. 
6.7   In besonders schweren Fällen muss ich mit Maßnahmen gemäß 
§ 90 Schulgesetz (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) rechnen.